Die Kostenübernahme wird teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen.
Die Kosten der osteopathischen Behandlung werden teilweise von gesetzlichen Krankenkassen übernommen auch ohne Zusatzversicherung.
Als privatversicherter Patient (private Vollversicherung, private Zusatzversicherung, Beihilfe und Beamtenkasse) erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker (GebüH).
Ich stehe Ihnen hierzu gerne für Rückfragen zur Verfügung
Vereinbarte Termine können Sie bis 24h vorher kostenfrei und ohne Angaben von Gründen stornieren. Zu spät oder unentschuldigte Termine muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen, da die für Sie eingeplante Arbeitszeit nicht anderweitig nutzbar ist.